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Geschichte von Bechenheim

Entstehung von Bechenheim

Autor: Heinr. Dexheimer

Der Name "Bechenheim" wird im Jahre 824 erstmals urkundlich in einer Schenkung an das Kloster Fulda erwähnt. Ein Fronhof mit Gericht im Reichsbesitz ist 855 urkundlich nachweisbar.

Zeichen einer sehr frühen Ansiedlung des Dorfes beweisen Funde aus der jüngeren Steinzeit ( 5.000-2.000 v. Chr.), der sogenannten Hinkelsteiner Stufe. Im Alzeyer Museum wird der Abguss eines Schuhleistenkeils (Hacke, Beil oder Pflugschar) aus dieser Epoche aufbewahrt. Der nächste Fund stammt aus der mittleren Bronzezeit (um 1500 vor Christus).

Aus der frühen Bronzezeit sind noch einige Hügelgräber vorhanden. Im Jahre 1928 wurden bei der Wassersuche eine römische Wohnstelle um ein Aschengrab gefunden. Dabei wurden zahlreiche römische Gegenstände, wie Waffen, Geräte, Tongefäße und Münzen sichergestellt. Die Funde eines fränkischen Friedhofes deuten auf eine fränkische Siedlung aus dem Jahre 500 n. Chr. hin. Das alles Beweist, dass die Gegend um Bechenheim seit der jüngeren Steinzeit ununterbrochen bewohnt war.

Im Mittelalter war der Ort mit einer schützenden Hecke umgeben. Dort lag ein staatlicher Fronhof, mit dem ein Gericht verbunden war. Der Reichsbesitz lässt sich bereits im Jahre 855 urkundlich nachweisen, denn in diesem Jahr vertauschte Agano, der Steuereinnehmer des königlichen Palatiums in Ingelheim, einen Hof und 74 Morgen Ackerland in Bechenheim an das Kloster Prüm in der Eifel. Natürlich konnte von Prüm aus das gut nicht verwaltet werden, weshalb man dazu im Dorfe einen Vogt bestellte, der als freier, meist adliger Mann diese Aufgabe übernahm und auch die zivile Gerichtsbarkeit über die leibeigenen Bauern ausübte.

Fast 500 Jahre später besaß das adlige Geschlecht der Gebrüder Heinriche, genannt Busche von Offenheim, in Bechenheim ein Gut und das halbe Gericht, das sie am 24. August 1303 an das Kloster Sion für 700 Heller verkauften. Sie trugen beides von Anton von Dalburc, dem eigentlichen Besitzer, zu Lehen, weshalb dessen Vormünder am 1. Oktober 1304 ihre Einwilligung zu diesem Verkauf gaben.

Die vogteiliche Gerichtsbarkeit war anfänglich ein Reichslehen. 1401 belehnte deshalb König Ruprecht von der Pfalz den Heinrich von Wissen und dessen Ganerben (Miterben) mit einem Teil und den Kunz von Speyer nebst Ganerben mit dem anderen Teil des Gerichtes von Bechenheim mit dazugehörigem Gut. Diese Besitzungen waren den frühren Besitzern, vom Reich, zu Lehen gegeben.

Schon 1325 gehörten der Zehnte und das Gericht in Bechenheim den Raugrafen von der Altenbaumburg. Von den Raugrafen kam der Ort 1325 an die Herren von Bolanden, anschließend gehörte er den Grafen Nassau-Weilburg in Kirchheimbolanden.

1393 war der Graf von Nassau als Herr von Kirchheimbolanden Dorfgerichtsherr in Bechenheim. Bei dieser Linie blieb der Ort etwa 200 Jahre lang.

Die wenigen Nutzungen, die Nassau dann noch hatte, gingen im Wege des Tausches am 24. Januar 1579 an die Kurpfalz über. Dorthin gehörte Bechenheim bis zu deren Untergang im Jahre 1797. Bis 1815 war unsere Heimat französisch, dann seit 1816 hessisch, und seit dem Zusammenbruch 1945 ist es eine Gemeinde des 1947 gebildeten Landes Rheinland-Pfalz.

Aus der Vorgeschichte der rheinhessischen Waldecke

Von Hans Lawall

Der älteste Fund aus der "Waldecke" gehört der jüngeren Steinzeit (5000-2000 v. Chr.) und zwar der Hinkelsteiner-Stufe an.
Dieser Volksstamm, der nach den reichen Funden am Hinkelstein bei Monsheim benannt ist, kam aus den Lößebenen an der Donau (Ungarn) und trieb Ackerbau.

Das Museum Alzey verwahrt aus dieser Epoche den Abguss eines "Schuhleistenkeils" (Hacke, Beil oder frühere Pflugschar), der im Vorholz gefunden wurde und dessen Original damals an das Museum Worms kam. Hinkelstein aus Hünenstein entstanden, deutet auf eine vorgeschichtliche Grabstätte hin, die mit solchen Steinen als Seelenmale besetzt war und die man in alter Zeit auf Hünen oder Riesen zurückführte. Offenheim hat eine Gewann am "Hinkelstein" oder "Geiersberg", die ein solches Grabfeld gewesen sein könnte, wenn auch heute jede Spur davon fehlt.

Der nächste Bodenbeleg stammt aus der mittleren Bronzezeit (um 1500 v. Chr.). Jäger und Viehzüchter, die waldige Gebirgsgegenden bevorzugten, überzogen in jener Zeit ganz Süddeutschland und kamen auch in unsere Waldecke. Sie setzten ihre Toten in mächtigen Grabhügeln bei, die sie mit einem Kranz von Steinen umgaben. Später gingen sie zum Verbrennen der Leichen über. Nach den gewaltigen Gräbern nennt man diesen Teil der Bronzezeit Hügelgräberbronzezeit.

Im Vorholz, Distrikt Haag, lagen zwei Hügelgräber aus Erde mit spiralförmigem Steinkranz, die beide 1879 von Postdirektor Carl Wimmer, Alzey, geöffnet wurden, wobei man Gefäße und Steingeräte fand. Der Plan kam in die Akten des Historischen Vereins im Museum Darmstadt, jedoch ist heute dort leider nichts mehr festzustellen. Im Distrikt Kappelberg befand sich noch in der gleichen Zeit eine Gruppe von sechs Hügelgräbern aus Erde und Steinen, wovon zwei geöffnet waren; jedoch ist über den Inhalt nichts bekannt. Auch der Ebersfelder Grund barg zwei solcher Hügelgräber aus Erde und Steinen und der Meisenheimer Grund drei aus Erde. Das sind die älteren Fundberichte aus dem 19. Jahrhundert, die noch von Friedrich Kofler zusammengestellt wurden. Der Lageplan ist aus den "Bodenurkunden" von Professor Behrens, Mainz, zu ersehen, jedoch hält Behrens die Zeitstufe für nicht gedeutet, da es auch nach der Steinzeit noch Steinwerkzeuge gab. Wenn die bei Kofler angegebenen Zahlen mit denen der "Bodenurkunden" differieren, so ist dies auf die inzwischen geänderte Distriktseinteilung zurückzuführen.
Bei der Anlage des Verbindungsstücks zwischen dem Gehanner-Sticher-Weg und den Gemeindehecken im Jahre 1880 wurde ein Hügelgrab angeschnitten, wobei die Arbeiter Friedrich Bartholomä und Johannes Fröß aus Bechenheim eine Speerspitze fanden, die abhanden gekommen ist. Als man Juli-August 1931 einen Teil der Gemeindehecken nach Osten zu rodete und zu Feld anlegte, um die Arbeitslosen zu beschäftigen, stieß man auf ein Hügelgrab, an dem der Alzeyer Altertumsverein unter Leitung von Studienrat Friedrich Eckelhöfer Versuchsgrabungen anstellen ließ, die aber nichts zu Tage förderten. Wegen Mangels an Mitteln mussten weitere Forschungen aufgegeben werden. In der Nähe liegt das 1880 angeschnittene Grab. Behrens gibt im Norden seiner Skizze vier Gräber an, wozu die beiden erwähnten gehören.

Während der jüngeren Bronzezeit (1500-1000 v. Chr.) ging man ganz zur Verbrennung der Toten über und setzte die Asche in Urnen in der Erde bei. Man nennt die Zeit daher Urnenfelderstufe. Die Träger der Kultur waren Ackerbauern. In oder bei Bechenheim fand man im 19. Jahrhundert aus jener Epoche zwei kleine, rohe, unverzierte Schlüsselchen mit einem Durchmesser von 9,5-10 cm und einer Höhe von 5,2 bis 6,2 cm. Sie dienten vermutlich als Grabbeilagen und kamen ins Wormser Museum.

Die "germanischen Gefäße und "Bronzeringe", die ebenfalls von Kofler angeführt und im vorigen Jahrhundert bei Bechenheim gefunden wurden, liegen ungedeutet unter der Masse im Mainzer Museum. Ebenso ist über die von Kofler nach dem Bericht von Pfarrer Dupont, Nieder-Wiesen, (1833-1877) angeführten Waffen, Tongefäß und Geräte, die man dicht bei Bechenheim zu Tage förderte, nichts Näheres bekannt.

Ob Wall und Graben (Abschnittsgraben) auf dem Schlosskopf am Hollahaus in die jüngere Eisenzeit (La-Tene-Zeit, 500-50 v. Chr.) gehören, also in jene Epoche, als die Kämpfe zwischen den keltischen Mediomatrikern und den von Nordosten in Rheinhessen eingedrungenen germanischen Wangionen tobten, ist wohl nicht geklärt. Das gleiche gilt von dem "Schänzchen links des Wiesbachs, Flur 8" Mieder-Wiesen, das Pfarrer Dupont als einen Ringwall aus Erde angibt, - heute ist der Namen unbekannt, doch kennt man ein "Schwedenschänzchen" in der Nähe des "jungen Waldes" nach Mörsfeld zu - und dem Wall und Graben auf der Teufelsrutsch. Sie seien hier angeführt, weil sie unserem Gebiet benachbart sind und in die La-Tene-Zeit gehören könnten.
Nach der Nieder-Wiesener Pfarrchronik soll einer der dortigen Dorfherrn auf dem Schlosskopf den Versuch eines Schlossbaues unternommen haben. Das Mauerwerk sei bereits bis zu den Tür- und Fensteröffnungen gefördert gewesen, als infolge eines Streites mit Kurpfalz der Bau eingestellt werden musste. Dafür wurde dann das Schloss in Nieder-Wiesen, der heutige Gutshof von Heinrich Engisch erbaut. Kofler vermutet, dass auf dem Schlossberg am Hollahaus die Burg Weißen-Stein der Herrn von Randeck zu suchen sei, die man gewöhnlich auf den Berg gleichen Namens beim ehemaligen Forsthaus Weißenstein bei Mörsfeld verlegt.
 
Als die Gemeinde Bechenheim im Spätsommer 1928 im Vorholz, Haag 6, nach Wasser suchte, fand man in einer Tiefe von 2,50 m Knochenreste mit einem rotgebrannten Lehmklumpen, der wohl ein beim Abbrennen der Hütte angebranntes Stück Fachwerkwand darstellte. Nach Professor Behrens handelte es sich um eine vorrömische Wohnstelle, deren genaue zeitliche Bestimmung infolge Fehlens von Scherben und sonstiger datierender Funde unmöglich war.
Schon im 19. Jahrhundert wurden in der hiesigen Gegend Funde aus der Römerzeit (50 v. Chr. bis 400 n. Chr.) gemacht, wie die Berichte der Pfarrer Dupont, Nieder-Wiesen und Schneider, Offenheim, beweisen.

 

 

Dazu gehören Sigillatagefäße und römische Münzen bei Bechenheim, ohne nähere Angaben der Fundstellen. 

1855 grub man auf dem Köpfchen, Flur IV der Gemarkung Offenheim, einen Steinsarg mit "gewöhnlichen Beigaben" aus, Länge 1,36 m, Breite 0,72 m, Höhe 0,60 m, Wandstärke 9 cm. Man darf ihn wohl der Römerzeit zusprechen. Landwirt Adolf Lawall in Offenheim benutzt ihn heute als Futtertrog.

Fundamente im Boden, vom Volksmund als gepflasterte Stellen bezeichnet, auf die man beim tiefen Pflügen stößt, finden sich im Offenheimer "Backesläppchen" und am "Mahlsteinchen". Auch auf dem "Rinnengraben" haben sich im heißen Sommer 1947 auf dem Acker von Karl Hahn am Lettenkopfer Weg durch verschiedenen Pflanzenwuchs solche Fundamente im Boden abgezeichnet.Man kann hier an römische Meierhöfe (Villa Rustica) aus der Zeit der römischen Rheinlandbesetzung denken. Ob die nur mundartlich genannte Gewann "am alten Hof" auf dem Lettenkopfhierher gerechnet werden darf, bleibt offen. 

Im Herbst 1928 stießen in der Gemarkung Bechenheim Arbeiter beim Drainagieren im Hintertal am Sioner Pfad auf dem Acker des Georg Klee auf ein römisches Aschengrab aus dem 1. Jahrhundert n. Chr.Erhalten waren zwei metallene Seitengriffe mit Holzresten, die auf eine Kiste schließen lassen, ferner Asche, Bruchstücke eines Sigillata-Napfes und einer blaugrauen Urne (Museum, Mainz), sowie ein Sigillata-Teller und Bruchstücke eines Kruges (Museum,

Alzey).

Damit schließt das Kapitel "Vorgeschichte", und man darf zusammenfassend sagen, dass die "Waldecke" von der jüngeren Steinzeit ab bis heute mindestens 4000 Jahre ununterbrochen besiedelt ist.

 

 

 

 

 

 

 

I

Das mittelalterliche Dorf

 

 

In der Völkerwanderungszeit kam unsere Heimat nacheinander in den Besitz der Burgundern, Alemannen und Franken, wobei letztere sie schließlich behielten. In unseren Adern kreist noch ihr Blut, wenn auch im Laufe von 1500 Jahren manches Tröpflein aus unbekannten Quellen hinzugesickert sein dürfte. Aus jener Zeit ist uns aus der "Waldecke" nichts überliefert, wenn wir nicht die Sage vom Heiligen Blutberg bei Weinheim anführen wollen. Damals sollten dort flüchtende Christen von den Hunnen niedergemacht worden sein, und Bonifatius habe später den Blutzeugen des Glaubens zu Ehren ein Kapellchen auf dieser Stelle erbaut.


Über die von dem Nieder-Wiesener Pfarrer Dupont erwähnten fränkischen Grabfunde bei Bechenheim aus dem vorigen Jahrhundert fehlen jede Einzelheiten. Nun deuten aber solche Gräber immer auf eine Siedlung hin, von der aber infolge der leichten Bauweise der Franken (Fachwerkhäuser) nichts übrig geblieben ist. Auch der Name Bechenheim als = heim-Ort ist ein Beweis dafür, dass wir es mit einer Siedlung der Landnahmezeit aus dem 5. bis 6. Jahrhundert zu tun haben, wenn das Dorf auch erst urkundlich im Jahre 855 erwähnt ist. Ein fränkischer Edler namens Beccilo, der sich mit seiner Sippe hier ansässig machte, war wohl der Gründer. Ihm gehörte die ganze Gemarkung, die er von seinen Hörigen bebauen ließ. Freilich war sie noch nicht so groß wie heute, denn Flurnamen, besonders des westlich der Straße Nack-Orbis gelegenen Teils, sagen uns, dass hier Waldland war, das erst im 7. bis 8. Jahrhundert gerodet wurde. Der anbaufähige Boden beschränkte sich in jener Zeit auf den Lößrücken nach Erbes-Büdesheim zu und seine Abdachung nach Süden, sowie auf das damalige Offenheimer Wiesental.
Der fränkische Edelhof lag sicher um die Wasserstelle, denn die Franken waren Wasserbauer, sodass wir ihn an der Weed suchen dürfen. Vielleicht bildeten die Vorläufer der Häuser von Ludwig Egelhof und Fritz Weitz den Anfang. Sie sind am längsten urkundlich nachweisbar, wenn man auch in Betracht ziehen muss, dass die Gemeinde erst seit dem Jahre 1698 topographische Urkunden besitzt. Über die Entwicklung der fränkischen Siedlung wissen wir nichts. Ob der Flurname "Im Weitershausen" (Flur IV, mundartlich "Kurzgewann") als Wüstungsname anzusprechen ist, bleibt offen, da keinerlei Nachrichten darüber vorliegen. Professor Dr. E. Christmann, Kaiserslautern, hältWeitershausen für eine spätere Ausbausiedlung; es würde dann "(zu den) Häusern des Withari" bedeuten, eines Mannes also, der von Bechenheim aus dort einen Hof oder einen Weiler gründete.
Der fränkische Edelsitz im Dorf ging im Laufe der Zeit an andere Grundherrn über, und diese ließen ihn von Hörigen oder Leibeigenen bebauen. Schon die Urkunde von 855 berichtet, dass Agano, der Steuereinnehmer des königlichen Palastes in Ingelheim, einen Hof und 74 Morgen Ackerland in Vechenheim im Wormsgau an das Kloster Prüm in der Eifel vertauschte. Natürlich konnte von Prüm aus das Gut nicht verwaltet werden, weshalb man dazu im Dorfe einen Vogt bestellte, der als freier, meist adliger Mann diese Aufgabe übernahm und auch die zivile Gerichtsbarkeit über die leibeigenen Bauern ausübte. Fast 500 Jahre später besaß das adlige Geschlecht der Gebrüder Heinriche, genannt Busche von Offenheim, in   B e c h i r h e i m ein Gut und das halbe Gericht, das sie am 24. August 1303 an das Kloster Sion für 700 Heller verkauften. Sie trugen beides von Anton von Dalburc, dem eigentlichen Besitzer, zu Lehen, weshalb dessen Vormünder am 1. Oktober 1304 ihre Einwilligung zu diesem Verkauf gaben.
Die vogteiliche Gerichtsbarkeit war anfänglich ein Reichslehen. 1401 belehnte deshalb König Ruprecht von der Pfalz den Heinrich von Wissen und seine Ganerben (Miterben) mit einem Teil und den Kunz von Speier nebst seinen Ganerben mit dem anderen Teil des Gerichts zu B e c h e n h e i m mit Zuhörungen, wie sie seither vom Reich zu Lehen getragen hatten. Aber schon 1325 gehörte der Zehnte und das Gericht zu Bechenheim den Raugrafen von der Altenbaumburg. Wie sich vorige Nachricht damit zusammenreimt, ist nicht zu ermitteln, da weitere Urkunden über dieses Reichslehen fehlen. Wider meint, dass es sich bei dem raugräflichen Rechtstitel um einen anderen Teil gedreht habe, der durch Teilungen an die Bolander hernach an die Grafen von Sponheim und Hohen-lohe und schließlich auf die gleiche Weise an die Grafen von Nassau-Weilburg in Kirchheimbolanden gelangte. Bei letzterem Hause blieb Bechenheim 200 Jahre lang. Die wenigen Nutzungen, die Nassau dann noch hatte, gingen auf dem Wege des Tausches 1579 an Kurpfalz über. Dorthin gehörte Bechenheim bis zu deren Untergang im Jahre 1797. Bis 1815 war unsere Heimat französisch, dann seit 1816 hessisch, und seit dem Zusammenbruch 1945 ist es eine Gemeinde des 1947 gebildeten Landes Rheinland-Pfalz.

Das Leben seit dem Mittelalter

Das Dorf besaß kein Weistum, kein Fischwasser und keine Steinsalzer. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Feldgrenze entschied die ganze Gemeinde. Für die Seelsorge war eine Kaplanei vorhanden, die wahrscheinlich von Mauchenheim aus bedient wurde. Der kleine Zehnte fiel nämlich an den dortigen Pfarrer, und seit 1579 stehen die Bechenheimer im Mauchenheimer reformierten Kirchenbuch. Die Bewohner hatten Beholzungsrecht im Alzeyer Wald und Weidgang im Vorholz. Vom großen Zehnten fielen ein Drittel an das Kloster Sion, zwei Drittel an die Amtskellerei in Alzey.
In nassauischer Zeit besaß Kurpfalz im Dorfe das Wildfangrecht, das ursprünglich dem König als Oberhaupt der Nation zustand und von ihm seinem Vikar, dem Pfalzgrafen, zur Verwaltung übergeben worden war. Während das Regal in den anderen Reichsteilen frühzeitig an den Landesherrn überging, hatte es sich im Gebiete des fränkischen Rechts erhalten. Jeder Fremde, der sich ein Jahr lang an einem Ort aufhielt, an dem das Recht galt, war dem Pfalzgrafen als Leibeigener (Wildfang) für alle Zeiten verfallen. Das Loskaufen war bei Männern selten, bei Frauen überhaupt nicht gestattet, weil die Kinder nach dem Grundsatz "Das Kind folget dem Busen" dem Stande, d. h. der politischen Zugehörigkeit der Mutter, folgten. Die Rechte des Pfalzgrafen wurden an den in Frage kommenden Dörfern durch den Ausfauth oder Hörfauth, dem Vogt, der über die Hörigen gesetzt war, wahrgenommen. Weil die Dörfer außerhalb des Hoheitsgebietes von Kurpfalz lagen, nannte man den Bezirk die Alzeyer Ausfauthei.
Aus den Jahren 1576 und 1633 liegen zwei Niederschriften vor, die die Bechenheimer Rechtsverhältnisse in dieser Beziehung beleuchten. Kurpfalz hatte dort einen Unterfauth für seine leibeignen Leute, wozu auch die von Ober- und Nieder-Wiesen zählten. Die Leibeignen waren zur Leistung von Bed, Frondienst, Reise und Schätzung (Steuer) verpflichtet. Jeder Mann gab zu Bechenheim Albus, in Ober- und Nieder-Wiesen nur 12 Pfennig, jedes Weib ein Fastnachtshuhn. Lag es im Kindbett, so brauchte es nur den Hühnerkopf abzuliefern. In Bechenheim und Ober-Wiesen mussten auch die nassauischen und sonstigen Leibeignen neben den Diensten für ihre eignen Landesherren Frondienste leisten, während in Nieder-Wiesen nur die kurpfälzischen Wildfänge dazu herangezogen wurden. Die Kurpfalz verpflichteten Leibeignen hatten Trudel, Reiser und sonstiges ins Schloss nach Alzey zu fahren, mussten mit der Hand fronen, Hagen machen, jagen und Holz hauen. Pfalz besaß das Wildfangrecht, die Bastartfäll, Geleit, Erbteilung und Pflegschaften. Im Salbuch von 1576 ist vermerkt, dass der örtliche pfälzische Vogt folgende Personen als Leibeigne in Anwesenheit des Burggrafen Albrecht von Pagke und des Landschreibers zu Alzey anmeldete: Hans Müller von Ober-Wiesen, Fabian Schabell, Jost Schweitzer und Jost Wendel von Bechinheim, sowie Georg Schmitt von Nieder-Wiesen. Das war am 11. Juni 1610. Der genannte Hans Müller war zuvor in Oberndorf zweibrückischer Leibeigner gewesen, hatte sich aber ein Jahr lang in Ober-Wiesen aufgehalten, ohne dass ihn sein Landesherr zurückforderte. Da erschien am genannten Tag der Fauth in seiner Behausung und sprach zu ihm die vorgeschriebene Formel: "Ich nehme Euch im Namen meines gnädigsten Kurfürsten zum Wildfang und begehre von Euch den Fahegülten (Fanggulden)". Dann musste der neue Leibeigne dem Kurfürsten von der Pfalz den Treueid leisten, und der Vogt trug ihn in das Leibsbedregisterein.
Wie man aus diesen Darlegungen sieht, waren die nassauischen Hoheitsrechte durch das Wildfangrecht von Kurpfalz sehr geschmälert, wie überhaupt die pfälzische Regierung sehr resolut vorging. So nahm der Bechenheimer Schultheiß (vermutlich war es Gangolf Koch) am 14. Februar 1589 den Georg Stipper von Bechenheim, der drei Gäule gestohlen hatte, in einem Nieder-Wieser Wirtshaus gefangen und ließ ihn nach Alzey führen, wo er mit Ruten gestrichen und des Landes verwiesen wurde. Der Dorfherr von Nieder-Wiesen, Ludwig von Morschheim, beschwerte sich wegen dieses Übergriffs, konnte aber anscheinend nichts ausrichten.
Mit dem Tauschvertrag vom 24. Januar 1579 kam Kurpfalz in den völligen Besitz von Bechenheim, das bis 1673 direkt dem Oberamt Alzey und von da ab bis 1797 zum neugegründeten Unteramt Erbes-Büdesheim zählte. Damit waren alle Einwohner mit dem Schultheiß pfälzische Leibeigene geworden. Im Jahre 1683 zahlte jeder Mann 7 Kreuzer, und die Frau gab weiterhin an Fastnacht ihr Huhn.
 
Die Gemeinde hatte mit Nieder-Wiesen zusammen den hinteren Teil eines Heerwagens (Gepäckwagen), sowie ein Pferd und einen Knecht dazu zu stellen. Im 17. und 18. Jahrhundert waren die früher drückenden und zu entehrenden Lasten der Leibeigenschaft durch eine laufende Geldabgabe abgelöst und hatten damit ihre Schrecken verloren. Aber erst der Friede von Campo Formio im Jahre 1797, der das linke Rheinufer an Frankreich schlug, was 1801 in Luneville bestätigt wurde, gab den Einwohnern erst die vollen Bürgerrechte, und das vorzügliche Gesetzbuch Napoleons l., der Code civile, der bis 1900 in unserer Heimat in Kraft blieb, bildete einen Markstein für ein geordnetes ziviles Leben.

Anmerkungen:

1 Sühne für Vergehen.
2 An Fastnacht fällige Hühnerabgabe.
3 Beim Tode des Leibeigenen erhielt der Landesherr das beste Stück Vieh, von der Frau das beste Gewand.
4 Grund- und Gebäudesteuer.
5 Aufzeichnung über alte Rechte und Gewohnheiten.
6 Galgen.
7 Reise = Kriegszug. Beim Kriegsaufgebot stellten einige Gemeinden zusammen einen Gepäckwagen.
8 Prügelholz.
9 Reisigwellen.
10 Hege machen, Wald einhegen.
11 Frondienste als Treiber bei der Jagd.
12 Recht des Ortsherrn auf den Nachlass des unehelichen Kindes.
13 Recht der Begleitung von Warenzügen und Reisenden durch bewaffneten Schutz gegen Entgelt.
Wegen Platzmangel musste in diesem Buche auf die Angabe der benutzten Literatur und der Archivstellen verzichtet werden.
Der Verfasser.


 

    




 











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